Wenn ein Versicherungsnehmer für dasselbe Interesse (Risiko) und dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern Verträge abschließt, ohne dass die Versicherungssummen den Versicherungswert übersteigen, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Übersteigen die Versicherungssummen den Versicherungswert, so handelt es sich um eine Doppelversicherung.
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