Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind zur Anlage von Mündelgeldern nur besonders sichere Geldanlagen geeignet: Spareinlagen bei Sparkassen, Bundesanleihen und Pfandbriefe. Durch Beschluss eines Amtsgerichtes können aber auch andere Anlageformen als mündelsicher eingestuft werden, so z.B. auch Investmentfonds.
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