Ein Versicherungsgeschäft ist inländisch, wenn es von einem in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen innerhalb der Grenzen der Republik Österreich abgeschlossen wird. Unter "Inland" ist der gesamte Bilanzbereich zu verstehen, soweit das Geschäft nicht von im Ausland gelegenen Zweigniederlassungen aus betrieben wird. In Österreich gelegene Zweigniederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen können demnach nur inländisches Geschäft haben.
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