In Contrahendo

bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Verhältnis. „Culpa in contrahendo“ liegt zum Beispiel vor, wenn ein Unternehmensberater einen neuen Kunden sucht, jedoch kein Vertrag zustande kommt, und er danach vertrauliche Informationen aus dem Verhandlungsgespräch weitergibt.

Zurück zur Übersicht
Powered by eZ Publish™ CMS Open Source Web Content Management. Copyright © 1999-2014 eZ Systems AS (except where otherwise noted). All rights reserved.