bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Verhältnis. „Culpa in contrahendo“ liegt zum Beispiel vor, wenn ein Unternehmensberater einen neuen Kunden sucht, jedoch kein Vertrag zustande kommt, und er danach vertrauliche Informationen aus dem Verhandlungsgespräch weitergibt.
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