Das System der Grünen Karte oder offiziell "Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr" wurde 1949 mit dem Londoner Abkommen, dem alle europäischen Länder (außer Albanien und die europäischen Staaten der ehemaligen UdSSR) sowie eine Reihe von Mittelmeer-Anrainerstaaten und Staaten im Nahen Osten angehören, ins Leben gerufen. Die Grüne Karte bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Mittels dieser Karte ist es dem österreichischen Lenker möglich, einem von ihm Geschädigten die Adresse einer Regulierungshilfe im Gastland zu nennen. 1949 wurde das Londoner Abkommen durch das sog. "Kennzeichen-Abkommen" ergänzt, welches besagt, dass bei Kraftfahrzeugen aus den Unterzeichnerländern für die Einreise keine Grüne Karte mehr erforderlich ist. Grundsätzlich wird empfohlen, die Grüne Karte mitzuführen. Die Karte ist kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.
Zurück zur Übersicht