Die FMA überwacht seit 01.04.2002 als unabhängige Behörde auf Basis des Finanzmarkt-Aufsichtsgesetzes (FMAG) die Ordnungsmäßigkeit des Börsehandels in Österreich. Die FMA hat auf das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Kapitalmarkt und insbesondere auf die Interessen der Anleger Bedacht zu nehmen. Die Aufgabenbereiche der FMA gliedern sich in Versicherungsaufsicht, Bankenaufsicht, Wertpapieraufsicht und Pensionskassenaufsicht.
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