Auch Vorläufige Deckung genannt. Ein wichtiges Instrument, um nach Antragsstellung einen möglicherweise entstehenden deckungsfreien Zeitraum bis zur Polizzenausfertigung bzw. -zustellung zu überbrücken. Das heißt, der Antragsteller hat die Möglichkeit, einen sofortigen Versicherungsschutz zu verlangen.
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