Der Antrag ist eine einseitige, empfangsbedürftige und nicht an eine bestimmte Form gebundene Willenserklärung. Er ist die Grundlage für das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages. Für die darin gemachten Angaben - auch wenn sie (wie in der Praxis üblich) vom Versicherungsvertreter geschrieben werden - haftet der Antragsteller (als künftiger Versicherungsnehmer) durch seine Unterschrift. Ein Antrag kann vom Versicherer auch abgelehnt werden, aber auch der Versicherungsnehmer kann - unter Einhaltung bestimmter Fristen - zurücktreten.
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