Antrag

Der Antrag ist eine einseitige, empfangsbedürftige und nicht an eine bestimmte Form gebundene Willenserklärung. Er ist die Grundlage für das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages. Für die darin gemachten Angaben - auch wenn sie (wie in der Praxis üblich) vom Versicherungsvertreter geschrieben werden - haftet der Antragsteller (als künftiger Versicherungsnehmer) durch seine Unterschrift. Ein Antrag kann vom Versicherer auch abgelehnt werden, aber auch der Versicherungsnehmer kann - unter Einhaltung bestimmter Fristen - zurücktreten.

Zurück zur Übersicht
Powered by eZ Publish™ CMS Open Source Web Content Management. Copyright © 1999-2014 eZ Systems AS (except where otherwise noted). All rights reserved.