Welche Fälle sind nicht versichert?

Bestimmte Unfälle sind üblicherweise von der Versicherung ausgeschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Unfälle:

  • *bei Extremsportarten (z. B.: Fallschirmspringen oder Paragleiten etc.)
  • *bei jeder Art von Wettbewerben
  • infolge Alkohol-, Suchtgift- oder Medikamentenmissbrauchs
  • beim Begehen strafbarer Handlungen

werden von der Versicherung nicht übernommen.

*Für solche Gefahren können Sie aber unter Umständen eine gesonderte Vereinbarung mit Ihrer Versicherung treffen – fragen Sie dazu einfach Ihren Versicherungsberater.

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