Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle, die sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ereignen. Bei Freizeitunfällen ist zwar die medizinisch notwendige Betreuung durch die Sozialversicherung (gesetzliche Krankenversicherung) gedeckt, für die finanziellen Folgen eines Unfalls kommt sie aber nur sehr eingeschränkt auf.