Ein „Unfall“ liegt dann vor, wenn durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung eintritt. Daher ist eine allmähliche körperliche Schädigung – etwa durch Abnutzung – ebenso kein Unfall wie eine Krankheit.
Als Unfallfolgen gelten zum Beispiel: Knochenbrüche, Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen.
Üblicherweise wird auch Versicherungsschutz angeboten für: durch Zeckenbiss übertragene FSME, Wundstarrkrampf, Tollwut und Unfälle des Versicherten als Fluggast in Motorflugzeugen.