Welche Kosten werden bezahlt? In welcher Höhe?

Bis zur Höhe der Versicherungssumme werden folgende Kosten bezahlt

  • ambulante Behandlungen
  • Heilmittel
  • die stationäre Behandlung in staatlich anerkannten Krankenhäusern
  • der Transport in das nächstgelegene Krankenhaus und ein notwendiger Verlegungstransport
  • ein medizinisch begründeter Rücktransport wenn die Maßnahmen von einem Arzt angeordnet wurden, sowie die Heimreise einer ebenfalls versicherten Begleitperson
  • die Überführung Verstorbener oder ein Begräbnis vor Ort
  • der Transport von mitgeführtem Reisegepäck

Bei Krankenhausaufenthalten, die länger als fünf Tage dauern:

  • die Organisation der Anreise einer dem Versicherten nahestehenden Person
  • ein Kostenvorschuss für das Krankenhaus.
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