Bis zur Höhe der Versicherungssumme werden folgende Kosten bezahlt
- ambulante Behandlungen
- Heilmittel
- die stationäre Behandlung in staatlich anerkannten Krankenhäusern
- der Transport in das nächstgelegene Krankenhaus und ein notwendiger Verlegungstransport
- ein medizinisch begründeter Rücktransport wenn die Maßnahmen von einem Arzt angeordnet wurden, sowie die Heimreise einer ebenfalls versicherten Begleitperson
- die Überführung Verstorbener oder ein Begräbnis vor Ort
- der Transport von mitgeführtem Reisegepäck
Bei Krankenhausaufenthalten, die länger als fünf Tage dauern:
- die Organisation der Anreise einer dem Versicherten nahestehenden Person
- ein Kostenvorschuss für das Krankenhaus.