Wer ist mitversichert?

im Privat-Rechtsschutz: der Versicherungsnehmer und der in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte oder eingetragene Partner und deren Kinder gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)

im Fahrzeug-Rechtsschutz: der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer, sowie der berechtigte Lenker und die berechtigten Insassen.

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