Werden an Sie als Privatperson oder auch als Wohnungsinhaber Schadenersatzansprüche aus Personen- oder Sachschäden gestellt, übernimmt die Versicherung vorerst die Prüfung der Sach- und Rechtslage. Darüber hinaus werden im Rahmen der Versicherungssumme ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt bzw. gerechtfertigte Ansprüche befriedigt.
Kontaktieren Sie sofort Ihre Versicherung, wenn Sie einen Schaden verursacht haben oder an Sie Schadenersatzforderungen gestellt werden.