Der Versicherungsnehmer ist der eigentliche Vertragspartner der Versicherung. Der Versicherte ist jene Person, deren Leben versichert ist. Zumeist sind Versicherungsnehmer und Versicherter ein und dieselbe Person. Der Begünstigte oder Bezugsberechtigte ist die zum Empfang der Versicherungsleistung bestimmte Person. Sie sollte – für den Ablebensfall – namentlich festgelegt werden. Sollte der Begünstigte zum Zeitpunkt der Leistung noch minderjährig sein, so würde ein Vormundschaftsgericht die Überweisung der Versicherungsleistung auf ein Sperrkonto veranlassen.