Durch Sie als Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart wurde:
- zum Ende einer jeden Versicherungsperiode unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem bis zu drei Monaten (je nach Versicherungsbedingung)
- bei Leistungsminderung
- bei Prämienerhöhung ohne gleichzeitiger Leistungserhöhung