Wer ist versichert?

Der Versicherungsschutz gilt für den berechtigten Lenker und die Insassen des versicherten Fahrzeuges. Da man bei einem selbst verschuldeten Unfall keine Haftpflichtansprüche an sich selbst stellen kann, ist die Insassen-Unfallversicherung für den Lenker, der ja sonst beim selbst verschuldeten Unfall keinerlei Ersatzleistung erhält, besonders wichtig. Weiters auch für jene Unfälle, bei denen ein Schuldiger nicht festgestellt werden kann.

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