Todesfall
Im Todesfall wird die Versicherungssumme an eine von Ihnen bestimmte Person (= den Bezugsberechtigten) ausbezahlt. Lassen Sie Ihren Bezugsberechtigten unbedingt namentlich in den Vertrag schreiben! Die Versicherungssumme fällt sonst in den Nachlass.
Invalidität
Sie können sich im Rahmen einer Kfz-Insassen-Unfallversicherung auch gegen Invalidität absichern. Die Höhe der Versicherungsleistung hängt vom Grad der bleibenden Invalidität sowie der vereinbarten Versicherungssumme ab. Der Invaliditätsgrad wird nach Untersuchung durch einen Facharzt festgelegt.
Taggeld
Bei Abschluss dieser Versicherungsleistung bekommen Sie bei dauernder oder vorübergehender Invalidität für jeden Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit einen vorab vereinbarten Betrag. Dieser wird maximal 365 Tage lang innerhalb von vier Jahren ab Unfalltag ausbezahlt.
Unfallkosten
Es werden die für die Behandlung der Unfallfolgen notwendigen Kosten des Heilverfahrens bis zur versicherten Höchstsumme – längstens für vier Jahre vom Unfall an – erstattet, soweit diese Kosten nicht von der Sozialversicherung oder einem sonstigen Leistungsträger getragen werden.
Bei einem tödlichen Unfall werden auch die Kosten der Überführung des Toten zu dessen letztem Wohnort in Österreich bezahlt.