Ersetzt werden die berechtigten Ansprüche aus Schäden, die dritte Personen durch Ihr Kraftfahrzeug erleiden – und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Ihre Versicherung verteidigt Sie aber auch im Falle von unberechtigt gegen Sie erhobene Ansprüche.
Unser Tipp: Die Mindestversicherungssumme reicht nicht immer aus. Sinnvoll wäre es, diese Summe gegen einen geringen Prämienaufschlag zu erhöhen, z. B. für schwere Personenschäden. Die Mindestversicherungssumme kann da schnell „verbraucht“ bzw. zu gering sein – darüber hinausgehende Forderungen wären aus der eigenen Tasche zu bezahlen.