Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, um eine Kennzeichen-Tafel zu erhalten und damit sein Fahrzeug in Betrieb nehmen zu dürfen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine verpflichtende Versicherung, weil sie Geschädigte sowie Schädiger absichert und verhindert, dass ein Verkehrsunfall zum finanziellen Ruin führt oder ein schuldloses Opfer wegen Zahlungsunfähigkeit des Schädigers keine Kompensation erhält.
Sie bezahlt Schäden, die der Versicherte anderen mit seinem Fahrzeug zufügt und verteidigt ihn (notfalls auch vor Gericht), wenn ihm zu Unrecht Schuld am Unfall angelastet wird. Gleichzeitig sichert sie dem Verkehrsopfer die Schadengutmachung. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt in ganz Europa.