Für Länder des EWR und die Schweiz sowie Kroatien gilt als Nachweis der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung das amtliche Kennzeichen, für andere europäische Länder wie beispielsweise Ukraine und Serbien muss eine Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden.
Wenn Sie in außereuropäische Länder verreisen, aber auch bei der Einreise in die Türkei, müssen Sie eine Erweiterung des Geltungsbereiches der Versicherung beantragen.
Gut zu wissen: "Grüne Karten" werden in Österreich auch auf weißem Papier ausgestellt.