Wurde der Vertrag auf mindestens ein Jahr abgeschlossen, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist – das ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung immer ein Monat – vor dem Ablauftermin schriftlich (am besten eingeschrieben) gekündigt wird. Nach einem Schadenfall kann die Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Achtung: Wird das haftpflichtversicherte Fahrzeug verkauft, geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über, der den Versicherungsvertrag aber mit einer Frist von einem Monat kündigen kann.