Tipps bei KFZ-Schäden

  • Melden Sie Ihre eigenen Ansprüche beim Versicherer des Beteiligten.
  • Füllen Sie einen Europäischen Unfallbericht aus.
  • Bei Kasko-Schäden ist die Abschleppung bis zur nächstgelegenen Werkstätte mitversichert (allerdings nicht im Totalschadenfall).
  • Bitte beachten Sie: bei Kasko-Schäden ist ein Leihwagen nicht inkludiert! Eine Werkstätte kann aber auf eigene Rechnung einen Leihwagen zur Verfügung stellen.
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