Als Versicherungsräumlichkeiten gelten auch die vom Versicherungsnehmer ausschließlich genutzten Abteile bzw. Räume in Dachböden und Kellern, Schuppen, Garagen und dergleichen. In diesen Räumen sind nur versichert:
Möbel, Stellagen, Werkzeuge, Fahrräder, Kraftfahrzeug-Zubehör, Reise- und Sportutensilien, Schlauchboote, Wäsche, Lebensmittel, Wirtschaftsvorräte, Kühl-, Waschgeräte und Heizmaterial sowie sonstiger Boden- und Kellerkram
In gemeinschaftlich genützte Räume wie Dachböden, Stiegenhäuser, Gänge, Abstellräume und dergleichen sind folgende Sachen versichert:
Gartenmöbel, Gartengeräte, Krankenfahrstühle, Kinderwagen, Wäsche und gesicherte Fahrräder
Im Freien am Grundstück des Versicherungsortes: Gartenmöbel, Gartengeräte, Krankenfahrstühle, Kinderwagen, Wäsche, gesicherte Fahrräder