Wie lange sind Sachen des Wohnungsinhaltes in der Außenversicherung versichert?

Bis zu einem in der Polizze bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme bzw. Entschädigungsgrenzen für Wertsachen sind Sachen des Wohnungsinhaltes vorübergehend (längstens 6 Monate) auch in Räumen von anderen Gebäuden versichert.

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