Neben dem Eigentum des Versicherungsnehmers ist auch jenes von Ehegatte bzw. Lebensgefährte, Kindern und Verwandten, die im gleichen Haushalt leben, mitversichert. Auch die Sachen von Gästen des Hauses (sofern sie nicht gegen Bezahlung beherbergt werden) sind durch die Haushaltversicherung geschützt.