Die Haushaltversicherung ist eine Bündelversicherung.
Versichert ist
- der gesamte Hausrat der in der Polizze angegebenen Wohnung – dazu zählt alles, was im Haushalt zur Einrichtung zählt, zum privaten Gebrauch dient oder für den Verbrauch bestimmt ist.
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Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzsammlungen
Aber Achtung: Hier gelten bei Einbruchdiebstahl Entschädigungsgrenzen. Diese unterscheiden sich nach Art der Aufbewahrung (Geldschrank oder Wandsafe) und sind in Ihren Versicherungsbedingungen genau angeführt.
- Einbauten und Zusatzausstattungen, die Sie vorgenommen haben und für die Sie verantwortlich sind, sind ebenfalls durch die Haushaltversicherung gedeckt.