Was ist im Schadenfall zu beachten?

  • Die Versicherung ist über einen eingetretenen Schaden unverzüglich zu informieren;
  • bei Feuer-, Blitzschlag-, Explosions-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- oder Beraubungsschäden auch die Polizei.
  • Außerdem sollte eine Liste aller Sachen angefertigt werden, die zerstört oder abhanden gekommen sind.
  • Sparbücher, Kreditkarten etc. sollten sofort gesperrt werden.
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