Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Österreichs ist der Wohnungsinhalt auch während des Umzuges und in einer neuen Wohnung versichert.
Ein Wohnungswechsel muss der Versicherung schriftlich mitgeteilt werden. Wenn der Vertrag vor Beginn des Umzuges gekündigt wird – diese Möglichkeit wäre in der Polizze genau angeführt – entfällt der Versicherungsschutz.
Die Haushaltversicherung kann "mitübersiedeln". Beachten Sie, ob die Versicherungssumme noch passend ist.