Wenn Sie eine Haushaltsversicherung abgeschlossen haben, ist Ihr Fahrrad an folgenden Orten versichert:
• innerhalb der Versicherungsräumlichkeiten
• am versicherten Grundstück nur in gesichertem Zustand
• am öffentlichen Gehsteig vor dem Haus (gesichert abgestellt), wenn Sie die Versicherungsvariante „Variante TIROLER“ gewählt haben (entsprechend den vereinbarten Höchstentschädigungsgrenzen)
Auf sonstigen öffentlichen Plätzen ist Ihr Fahrrad im Rahmen der Haushaltsversicherung nicht versichert.