Nein. Durch den Umbau hat das Eigentum an Wert gewonnen. Eine Überprüfung der Versicherungssummen ist daher unbedingt erforderlich, um nicht unterversichert zu sein. Beachten Sie, dass eine Unterversicherung auch Sie treffen kann, wenn der Versicherungsvertrag auf eine „Eigentumsgemeinschaft“ ausgestellt wurde.