Ein Versicherungsvertrag kommt – wie jeder andere Vertrag auch – durch die übereinstimmenden Erklärungen zweier Vertragspartner zu Stande. Diese Erklärungen werden in Angebot und Annahme unterschieden. Im Regelfall tritt der Versicherungsnehmer als Antragsteller auf, indem er auf einem vom Versicherer bereitgestelltem Formular einen Antrag auf Erteilung von Versicherungsschutz stellt. An diesen Antrag ist der Versicherungsnehmer sechs Wochen gebunden.
Abgeschlossen ist der Vertrag jedoch erst dann, wenn die Annahme durch das Versicherungsunternehmen erfolgt ist. Die Versicherung prüft dazu das zu versichernde Risiko und stellt den Versicherungsschein – die „Polizze“ - aus.