Bei der „Versicherung auf erstes Risiko“ wird eine Versicherungssumme vereinbart – Diese kann durchwegs auch niedriger als der wahre Wert der Sache sein. Im Schadenfall werden die entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme voll vergütet. Ein Abzug aufgrund von Unterversicherung erfolgt in diesem Fall nicht. Allerdings liegt die Obergrenze der Entschädigung auch hier bei der vereinbarten Versicherungssumme.
Beachten Sie, dass bei einer "Versicherung auf erstes Risiko" Schäden zum Zeitwert erstattet werden.