Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie bei Personen-, Sach- und dabei entstandenen Vermögensschäden, die Sie anderen schuldhaft zufügen (z. B. der Schifahrer, mit dem man zusammengestoßen ist, fordert nach dem Krankenhausaufenthalt Schmerzengeld ein oder die Tochter zerkratzt beim unachtsamen Radfahren eine Autotür)