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Für d'
Veranstaltung
Die TIROLER
Veranstalterhaftpflicht-
Versicherung

Einschluss Fahrtrisiko teilnehmende Wägen

Diese Zusatzdeckung gilt ausschließlich für Schäden an Dritten, die durch Faschingswägen bzw. für Wägen für Perchten oder Krampi verursacht werden, deren Halter bzw. Lenker unbekannt sind. Subsidiarität gilt jedenfalls als vereinbart.

Nicht versichert gelten:

  • Schäden an den Faschingswägen selbst,
  • Schadenersatzansprüche von Teilnehmern untereinander,
  • Schadenersatzansprüche der auf den Festwägen mitfahrenden Beteiligten oder der Zuschauer, welche die Faschingswägen betreten,
  • Schäden durch Lautsprecheranlagen, durch das Hinauswerfen von Sachen oder durch das Abschießen von Kanonen und Knallkörpern,
  • Fahrten zu und vom Veranstaltungsort.